Landesentwicklungsplan

Eckpunkte der neuen Windenergieplanung des Landes Schleswig_Holstein 12/23

Hintergrundinformationen zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans 06/24

Am 11. Juni 2024 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein dem Entwurf für neue Vorgaben zur Windenergie im Landesentwicklungsplans (LEP) zugestimmt. 36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung sollen bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen.

Das öffentliche Beteiligungsverfahren wurde am 17. Juni 2024 im Amtsblatt Schleswig-Holstein bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum 25. Juni bis 9. September 2024.

Die Gemeinde Stockelsdorf hat hierzu keine Stellungnahme abgegeben

Nachstehend der Link zu Stellungnahme des Vereins Vernunftkraft Schleswig-Holstein e.V. —> Link

Zum 3. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans hatte die Gemeinde am 17. Dezember eine Stellungnahme abgeben.

Zum damaligen Zeitounkt hielt die Gemeinde die jetzt in der Planung  befindliche „Ausweisung des Vorranggebietes PR3_OHS_081 auf ihrem Gemeindegebiet in der Gesamtabwägung weder für planerisch noch für rechtlich vertretbar (Quelle).  Hier finden Sie die Stellungnahme vom 17.12.2019.

 

 

Die aktuelle UVP findet man hier

Die aktuellen Genehmigungsverfahren findet man hier

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