Stellungnahme Gemeinde Stockelsdorf zum Regionalplan Dez 2019

Update 06.01.2025
Vergleichen Sie gerne die aktuellen Aussagen der Gemeinde Stockelsdorf mit den Aussagen in der Stellungnahme zur Regionalplanung aus 2019.
Die damaligen Argumente der Gemeinde, die sie dort anführt spielen auf einmal keine Rolle mehr.

Das „Schutzgut Menschen und dessen Bedürfnis nach einem gesunden Wohnumfeld“ spielen in 2024/25 auf einmal keine Rolle mehr und wird finanziellen Interessen untergeordnet.

Hier Auszüge aus der

„Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum

3. ENTWURF DER TEILAUFSTELLUNG DES REGIONALPLANS DES PLANUNGSRAUMS III – OST (SACHTHEMA WINDENERGIE AN LAND) STAND 17. DEZEMBER 2019.“

Zitate aus der Zusammenfassung, Seite 31-33:

„…Die Größe des Vorranggebietes beträgt inzwischen 15,2 ha, d.h., die Größe liegt knapp über dem untersten Größenwertfür die Darstellung eines Vorranggebietes. In einer Entfernung von bis zu 400 m befinden sich keine Vorranggebiete mit einer Größe über 15 ha….
…Das Vorranggebiet PR3 OHS 081 kann maximal 3 Windkraftanlagen aufnehmen. In Verbin-
dung mit den Vorranggebieten … entstehen in einem Landschaftsraum 4 kleine Vorranggebiete mit jeweils wenig Windkraftanlagen und mit unterschiedlichen Gesamthöhen der Windkraftanlagen, was zu einer Verspargelung des Landschaftsraumes zwischen der Gemeinde
Stockelsdorf und der Ostseeküste führen wird…
…Das Vorranggebiet PR3 OHS 081 liegt überwiegend im Gebiet eines gemäß Landschaftsrahmenplan besonders schützenswerten Geotops. Die Bewertung dieses Geotops ist an die Aussagen des Landschaftsrahmenplans anzupassen.
Das Vorranggebiet PR3 OHS 081 liegt mit einem Abstand von 600 m zu dicht an genehmigten und eingerichteten multifunktionalen Ablenkflächen für den Rotmilan. In Verbindung mit den
Vorranggebieten PR3 OHS 080 und PR3 SEG 028 wird das Tötungsrisiko für diese Art im Nahbereich der Ablenkflächen erhöht. Gleiches gilt für einen Weißstorchhorst, der genau zwischen den Vorranggebieten PR3 OHS 080 und PR3 OHS 081 liegt.
Für die Gemeinde Stockelsdorf sind in der Gesamtabwägung zudem die überaus negativen Auswirkungen der „Umfassungswirkungen“ durch die geplanten Trassen der neuen 380 kV-Ostküstenleitung und das zusätzliche, rd. 6 ha große Umspannwerk westlich der L 184 auf eine Vielzahl von Dörfern von sehr hoher Bedeutung. Diese erheblichen Belastungen beeinträchtigen sowohl das Schutzgut Menschen und dessen Bedürfnis nach einem gesunden Wohnumfeld und nach Erholung in der Landschaft als auch das Schutzgut Landschaft mit der vertiefenden Betrachtung des Landschaftsbildes.
Parallel zur Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III durch die Landesplanungsbehörde werden vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung (MELUND) in Zusammenarbeit mit der TenneT TSO GmbH die Planungen zur Ostküstenleitung von Henstedt-Ulzburg bis Stockelsdorf und von hier weiter nach Göhl und nach Lübeck-Siems sehr stark vorangetrieben. Zusätzlich zu den neuen rd. 15 km langen 380 kV-Leitungstrassen durch das Gemeindegebiet wird in Stockelsdorf gegenüber dem bestehenden rd. 16 ha großen Umspannwerk an der L 184 auch noch ein neues rd. 6 ha großes
Umspannwerk errichtet.
Allein durch die neue 380 kV-Leitung ergeben sich im Gemeindegebiet Stockelsdorf für die Dörfer Arfrade, Pohnsdorf, Klein Parin, Curau, Dissau, Horsdorf und Malkendorf neue Belas-
tungen der Schutzgüter Menschen und Landschaft mit mittlerem und hohem Konfliktrisiko. Infolgedessen hat für die Gemeinde Stockelsdorf insbesondere die Bewertung der kumulieren-
den negativen Umfassungswirkungen durch die Vorranggebiete für die Windenergienutzung, die neue 380 kV-Ostküstenleitung und das geplante zusätzliche Umspannwerk auf viele Dörfer
im Gemeindegebiet eine sehr hohe Bedeutung.

Auf die kumulierenden Wirkungen der beiden Großvorhaben auf das Schutzgut Menschen und das Schutzgut Landschaft wird weder von der Landesplanungsbehörde noch vom MELUND eingegangen. Eine Reduzierung der Gesamtbelastungen der Menschen durch die beiden Großvorhaben in einer Vielzahl von Dörfern und der Landschaft im Umfeld dieser Dörfer ist in der Gesamtabwägung der Landesplanungsbehörde zu berücksichtigen.
In der Gesamtabwägung der Gemeinde Stockelsdorf reduzieren sich die Vorranggebiete im Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf somit auf den Plangeltungsbereich der wirksamen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 75, in dem zwischenzeitlich 12 Windkraftanlagen gebaut sind (siehe Plan Nr. 2). Innerhalb des Plangeltungsbereichs sind die Mindestabstände zu Siedlungen und Wald eingehalten. Innerhalb des Plangeltungsbereichs sind im Bereich der Sichtachsen auf die UNESCO-Welterbestätte Lübecker Altstadt keine Standorte für Windenergieanlagen festgesetzt.

Die Landesplanungsbehörde hat sich zum Ziel gesetzt, auf 2% der Landesfläche Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen. Mit Erreichung dieses Ziels geht die Landesplanungsbehörde davon aus, der Windkraft in Schleswig-Holstein substanziell Raum zu geben. Im Gemeindegebiet Stockelsdorf beträgt der Flächenanteil der Vorranggebiete aus dem
vorliegenden 3. Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans rd. 3,1%.
Mit dem Ergebnis der Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf beträgt der Flächenanteil der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf, bezogen auf den Plangeltungsbe-
reich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes rd. 2,7%.“

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

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