Dauergeräusch, Schall & Infraschall, Erosion, klimaschädliche Gase und Unfallrisiken
1. Lärm
2. Infraschall
3. Mikroplastik & Toxische Stoffe
4. Getriebeöl
5. klimaschädliche Gas
6. Feuer, Materialermüdung
Links
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zu 1. ) Windkraftanlagen (WKA) machen Lärm!
Windenergieanlagen und Windparks müssen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten
Windenergieanlagen sind Anlagen im Sinne von § 3 Absatz 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Sind die Windenergieanlagen höher als 50 m, fallen sie unter die Nummer 1.6 des Anhangs zur 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV). Das bedeutet, dass für diese Anlagen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit ist gegeben, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG erfüllt sind. Hierzu gehört insbesondere, dass durch die Errichtung oder den Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden. Die Beurteilung, ob schädliche Umweltauswirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Geräuschimmissionen zu erwarten sind, erfolgt auf der Grundlage der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm).
Das Gutachter- und Sachverständigen Zentrum für Umwelt-Messungen GmbH schreibt auf seiner Webseite:
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zu 2. ) Schall & Infraschall
Schall und Infraschall sind ein Gesundheitsrisiko. Siehe ausführliche Darstellung von Prof. Dr. Werner Roos.
Infraschall-Symptome sind u.a.:
- Erschöpfung
- Schlaflosigkeit
- Kopfschmerzen
- Atemnot
- Angst
- Depression
- Konzentrationsstörungen
- Herz-Kreislauf-Probleme
- Übelkeit
- Tinnitus
- Schwindel
Wissenschaftler der Uni Mainz haben herausgefunden, dass Infraschall die Pumpleistung des Herzens um bis zu 20 Prozent reduzieren kann. Eine Studie der Physikalisch Technischen Bundesanstalt in Braunschweig, der Charité Berlin und des Universitätsklinikums Hamburg belegt den negativen Einfluss von tieffrequentem Schall und Infraschall auf die Hirnaktivität. Im MRT wurde nachgewiesen, dass Infraschall Hirnregionen anspricht, die bei Stress und Konflikten beteiligt und u.a. für Angst verantwortlich sind. Das Robert-Koch-Institut hat bereits 2007 auf die mögliche Gefahr durch Infraschall hingewiesen.
Ebenso bilanziert die Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamts 2014, „dass negative Auswirkungen von Infraschall auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind.“
In einem Leitfaden stellt das Umweltbundesamt 2017 fest:
„Eine behördliche Überprüfung in der Planung kann im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens die tieffrequenten Geräusche nicht erfassen, weil kein standardisiertes Prognoseverfahren existiert.“
Es gab weltweite Versuche des Militärs, Infraschall als Waffe einzusetzen. 2016 hat der renommierte Verein der Deutschen Ingenieure Untersuchungen veröffentlicht, die belegen, dass die Angaben der Windkraftanlagenhersteller zu den Schallimmissionen nicht stimmen und der Lärm stärker ist als prognostiziert. Experten schätzen, dass bis zu 30 Prozent der Bevölkerung auf Infraschall reagieren und die o.g. Symptome entwickeln können.
Diesen Menschen bleibt nichts anderes übrig, als die mit Infraschall belastete Gegend dauerhaft zu verlassen.
Das Motto „Was ich nicht höre oder sehe, kann doch nicht gefährlich sein“ wurde bereits von der Realität widerlegt, siehe Asbest oder Röntgen-Strahlung. Die gesundheitlichen Beschwerden der immer zahlreicher werdenden Betroffenen in der Nähe von Windanlagen sprechen eine eindeutige Sprache, siehe die hier verlinkten Betroffenen-Berichte.
Für Infraschall gibt es bis heute keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte, obwohl das Bundesumweltamt dies fordert. Wegen dieser fehlenden Grenzwerte wird Infraschall im Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen nicht berücksichtigt und kann somit auch nicht eingeklagt werden. Die TA Lärm (Technische Anleitung Lärm), die Grundlage für die Genehmigung von WKA ist, geht ausschließlich von hörbarem Lärm aus, der sog. dB(A)-Kurve. Das bedeutet, dass je tiefer (niederfrequenter) der Schall ist, er umso weniger berücksichtigt wird.
Die EnBW schützt ihre Anlagen untereinander mit einem Schutzabstand von etwa 750 Meter (in Hauptwindrichtung mindestens der fünffache Rotordurchmesser), damit die Luftdruckpulse nicht zu Ermüdungsbrüchen und zu Schäden an der nachfolgenden Windkraftanlage führen. Im Gegensatz dazu wird der Schutz der Menschen sträflich vernachlässigt.
Die politisch festgelegten Mindestabstände sind viel zu gering . Aktuelle Windkraftanlagen sind fast 250 Meter hoch, Tendenz steigend.
Zum Vergleich: Fernsehturm Stockelsdorf 158 m.
Windturbinensyndrom – anerkannte als Krankheit in Frankreich
In Frankreich hat zum ersten Mal ein Gericht das sogenannte „Windturbinensyndrom“ als Krankheitsursache anerkannt. „Das Leben hier war unerträglich geworden. Die ersten Symptome traten nicht sofort auf“, so die betroffene Familie. „Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Tinnitus, Herzrasen, Schlafstörungen, Müdigkeit.“ Die Liste der Symptome im Zusammenhang mit Windkraftanlagen ist laut Anwohnern lang. Das Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse vom 8. Juli 2021 besagt: „Die Lärmstörungen und visuellen Beeinträchtigungen stellen eine Belästigung der Nachbarschaft dar, haben aber auch gesundheitsschädliche Auswirkungen.“ Die Betreiber der Anlagen müssen der betroffenen Familie anteilig den Wertverlust ihrer Immobilie, entgangene Mieteinnahmen der Ferienwohnung und Schmerzensgeld bezahlen. In Summe beträgt der Schadensersatzanspruch 128.000 Euro. Wichtig zu wissen: Die französischen Anlagen befinden sich in 700 bis 1.300 Meter Entfernung vom Haus der Kläger. Entfernungen, wie sie in Deutschland sogar noch unterschritten werden. Die Windkraftanlagen, die zu diesem Urteil geführt haben, sind vergleichsweise klein: Sie haben eine Gesamthöhe von 93 Metern, die Leistung liegt bei 2,3 MW je Anlage. Die aktuell errichteten Anlagen in Schleswig Holstein haben mittlerweile eine Gesamthöhe von 250 Metern bei einer Leistung von bis zu 6 MW.
Bayern schützt die Menschen, Schleswig Holstein nicht
Bayern schützt die Menschen, Schleswig-Holstein schützt die Windindustrie. In Bayern gilt zum Schutz der Menschen vor Lärm und Infraschall von Windkraftanlagen grundsätzlich ein Mindestabstand zu Wohngebieten, der mit der Höhe der Anlagen wächst, nämlich die zehnfache Höhe der Gesamtanlage: Die 10H-Regel. Bei heute gebauten Windkraftanlagen mit 250 Metern Gesamthöhe sind dies 2.500 Meter Schutzabstand zu den Menschen. In Schleswig-Holstein sind zum Schutz der Windindustrie derzeit 800 -1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung vorgesehen, bei Einzelgehöften sogar nur 400 Meter. Unabhängig von der stetig steigenden Höhe der Windkraftanlagen. Ist der Landesregierung von Schleswig-Holstein und der Gemeinde Stockelsdorf die Gesundheit der Menschen weniger wichtig als der Bayerischen Staatsregierung? Die Menschen in der Gemeinde Stockelsdorf sind es wert, den gleichen Schutz zu erfahren.
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zu 3.) Mikroplastik & Toxische Stoffe
Durch die witterungsbedingte Erosion der Rotorflügel von Windkraftanlagen gelangen weiträumig bedenkliche Mengen Mikroplastik und gesundheitsgefährdende Verbundstoffe über die Böden ins Erdreich, von dort ins Trinkwasser. Die Materialzersetzung der immer größer werdenden Rotorblattoberflächen geschieht während des Regelbetriebs der Anlagen. Forscher haben herausgefunden, dass sich Mikroplastik-Partikel nicht nur im Gewebe und in den Organen ablagern, sondern auch die Blut-Hirn-Schranke durchdringen und bis ins Gehirn gelangen. Das löst vermehrt Entzündungen, Zellschäden und ein Absterben der Zellen aus.
In den Rotoren und im Getriebe sind hoch toxische Stoffe verbaut. Kohlenstofffasern, auch Carbonfasern oder „fiese Fasern“ genannt. Giftiger Sondermüll, Entsorgungsfrage weitestgehend ungeklärt. Im Falle eines Brandes, kommt immer wieder vor (erst Anfang 2019 bei Lahr, dort bereits zum zweiten Mal), ist ein Löschen der Anlage unmöglich. Grund: Die modernen Windkraftanlagen sind so enorm hoch, dass die Feuerwehr keine Chance hat, den Brandherd zu erreichen. Nur ein einziger WKA-Brand z.B. durch Blitzeinschlag oder technischen Defekt, hätte unabsehbare Folgen, auch für unser Trinkwasser.
Umweltschädlicher Vorfall in Niedersachsen:
Mitte September 2022 havarierte in Alfstedt/Niedersachsen eine Windanlage. Einer der Rotorflügel brach ohne Vorwarnung ab und stürzte zu Boden. Seit diesem Tag sind die umliegenden Böden im Umkreis von mindestens 1.800 Metern voll mit Plastikteilen und feinsten Kunststofffasern, sogenannten „fiesen Fasern“ (CFK, GFK). Diese gehen von dem abgebrochenen Rotorflügel aus und verseuchen die umliegenden Ackerflächen.
GFK (Glasfaserverstärkte Kunststoffe) und CFK (Carbonfaserverstärkte Kunststoffe) sind giftiger Sondermüll. Im Material Carbon/GFK/CFK ist zudem Bisphenol-B enthalten, dass die EU zu verbieten plant. Durch Wind und Regen weit verteilt, versickern die Mikrofasern unkontrolliert im Erdreich und können so auch das Trinkwasser erreichen. Böden und Ökosysteme bleiben dauerhaft belastet.
Viereinhalb Monate nach der Havarie in Alfstedt rückt nach wie vor Tag für Tag ein 50-köpfiger Spezialtrupp in Ganzkörper-Schutzanzügen aus, um die scharfkantigen Bruchstücke einzusammeln. Die Bilder sind verstörend, wie in Video in einem Artikel des NDR zu sehen ist. Rund 50 Landwirte haben sich mittlerweile einen Rechtsanwalt genommen, um die Bodenverseuchung ihrer Agrarflächen finanziell vergütet zu bekommen. Die verheerenden Umweltschäden können dadurch nicht rückgängig gemacht werden.
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zu 4.) Auslaufendes Getriebeöl kontaminiert die wertvollen landwirtschaftlichen Böden
Je nach ihrer Größe sind die Getriebe von Windindustrieanlagen mit bis zu 700 Liter Öl gefüllt. Nach Herstellerangaben ist jede Anlage im Laufe ihrer Betriebszeit mindestens einmal von einem Ölschaden betroffen. Im Extremfall wird bei einem Schaden die komplette Füllmenge des Getriebes freigesetzt und das Umfeld in einem Radius von bis zu 350 Metern kontaminiert. Somit würde das auslaufende Getriebeöl die wertvollen landwirtschaftlichen Böden weiträumig vergiften, ein ökologisches Fiasko.
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zu 5.) Besonders klimaschädliche Gas, 23.000fach gefährlicher als CO2 ind den Anlagen
In Windanlagen wird in den Hochvoltschaltern der Gondel und der Trafostation das besonders klimaschädliche Gas SF6 eingesetzt (siehe Beitrag auf der Webseite der Tagesschau sowie ein Filmbeitrag des MDR). Wenn es entweicht, ist das SF6-Gas 23.000fach gefährlicher als CO2. Die Klima-Wirksamkeit von SF6 hält über 3.000 Jahre an, zum Vergleich: CO2 etwa 100 Jahre, Methan etwa 20 Jahre. Der SF6-Anteil in der Luft ist steigend, was vermutlich mit dem großflächigen Ausbau der Windenergie zusammenhängt. Der Ausstoß ist höher als der des gesamten innerdeutschen Flugverkehrs.
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zu 6.) Feuer, Materialermüdung
Und bei einem Brand in der Gondel des Windrades tritt dieses Gas komplett aus, weil ein Brand nicht gelöscht werden kann. (siehe Beitrag des MDR).
Dazu kommen noch die Risiken durch Materialermüdung, die zum Rotorbruch oder auch kompletten Umknicken des Windrades führen, wie sie in einem weiteren Beitrag des MDR dokumentiert sind.
Quelle: eigene Recherchen, BI Walderhalt statt Windindustrie, Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal Baden-Baden
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Weitere Links zum Thema:
- SWR Aktuell über Infraschall hervorgerufen durch Windräder
- Arbeitsgruppe Infraschall Uni Mainz
- Ärzteblatt: Windenergieanlagen und Infraschall: Der Schall, den man nicht hört
- Das Umweltbundesamt zum Infraschall
- Obergerichtliche Entscheidung zu Infraschall in Frankreich (Stellungnahme der Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe)
- Ärzte für Immissionsschutz zum Schall von Windrädern
- Fakten und Mythen (Vernunftkraft e.V.)