Unser Bürgerbegehren

Unten in diesem Beitrag finden Sie Hintergründe zu unserem Bürgerbegehren und die Begründung.

Hier finden Sie unser Bürgerbegehren zum herunterladen.

DOWNLOAD: Bürgerbegehren Stockelsdorf Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck

DOWNLOAD: Bürgerbegehren Stockelsdorf Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin

Es gibt je ein Bürgerbegehren für die Flächen
a) Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck
b) Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin

Wenn Sie uns mit Ihrer Unterschrift unterstützen wollen und uns nicht an Samstagen auf Wochenmärkten oder vor Famila, Rewe, Netto, Penny, Aldi antreffen, haben Sie zwei Möglichkeiten.

1. Wir kommen zu Ihnen und holen uns Ihre Unterschrift ab.

2. Sie drucken beide Dokumente nach dem Download doppelseitig mit Vorder- und Rückseite aus und schicken es uns zu an:
Horizont
c/o Klaus-Olaf Zehle
Curauer Dorfstraße 39
23617 Stockelsdorf

Rahmenbedingung der Bürgerbegehren:            

Wir starten zwei parallele Bürgerbegehren, eines für die Fläche zwischen Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin, das andere für die Fläche zwischen Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck

Wir wollen und wir als Bürger der Gemeinde können gemeinsam die Beschlüsse des Gemeinderats, weitere Windenergieflächen in Eigenregie zu planen, aufheben.

Wir brauchen dafür im ersten Schritt in jedem der beiden Bürgerbegehren ca. 2.100 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde Stockelsdorf, das entspricht 15% der Wahlberechtigten.

Im zweiten Schritt wird es dann einen Bürgerentscheid geben, bei dem ca. 4.200 wahlberechtigte Bürger der Gemeinde in die Abstimmungslokale gehen und Ihre Stimme abgeben und die einfache Mehrheit der Stimmen unser Vorhaben unterstützt.

Wenn wir unser Ziel erreichen wollen und
viele Menschen das unterstützen, werden wir es schaffen.

Begründung

Wir begründen unsere Bürgerbegehren wie folgt.

  1. Die Gemeinde Stockelsdorf ist mit dem bestehenden Windpark Obernwohlde mit 20 Windkraftanlagen, dem Windpark zwischen Tankenrade und Cashagen mit 6 Windkraftanlagen, dem im Bau befindlichen Windpark mit 4 Windkraftanlagen im Windpark Rohlsdorf bei Malkendorf, dem ausgewiesenen Vorranggebiet PR3 OHS 081 südlich von Curau, östlich von Dissau mit bereits beantragten 2 Windkraft-anlagen, der 1 Windkraftanlage am Krumbecker Hof, der 380 KV Ostküstenleitung und Elbe-Lübeck Leitung mit mehr als 44 Masten mit einer Höhe von ca. 60 m auf Gemeindegebiet und dem neuen 14 ha abdeckenden Umspannwerk Lübeck-West bei Pohnsdorf bereits jetzt stark belastet und erbringt bereits jetzt in Bezug auf die durch das Land Schleswig-Holstein zu erbringenden Anteile bis 2027 einen ausreichenden Flächenbeitrag im Sinne der Landesziele und damit wichtigen Beitrag zur Energiewende.

„Diese erheblichen Belastungen beeinträchtigen sowohl das Schutzgut Menschen und dessen Bedürfnis nach einem gesunden Wohnumfeld und nach Erholung in der Landschaft als auch das Schutzgut Landschaft mit der vertiefenden Betrachtung des Landschaftsbildes.“*

  1. Der Aufstellungsbeschluss öffnet die Tür zu einer weiteren Bebauung mit Windkraftanlagen und würde den Charakter unserer Orte erneut wesentlich verändern.
  2. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausweisung weiterer Windenergieflächen besteht nicht. Die Planung sollte allein dem Land überlassen bleiben.
  3. Der Ort Dissau grenzt auf der Westseite direkt an den bestehenden Windpark Obernwohlde. Ein weiterer Windpark auf der Ostseite würde die Bewohner, die bereits jetzt durch den Schattenwurf und Lärm des bestehenden Windparks belastet sind, unverhältnismäßig belasten.
  4. Die Orte Krumbeck und Obernwohlde grenzen auf der Nord- bzw. Westseite direkt an den bestehenden Windpark Obernwohlde. Ein weiterer Windpark auf der Ost- bzw. Südseite würde die Bewohner, die bereits jetzt durch den Schattenwurf und Lärm des bestehenden Windparks belastet sind, unverhältnismäßig belasten.
  5. Der Ort Krumbeck ist bereits jetzt durch Lärm der naheliegenden Autobahn stark belastet, eine weitere Belastung ist für die Bürger nicht zumutbar.
  6. Das geplante Windenergiegebiet liegt auf wichtigen Routen von Zugvögeln und wird von diesen regelmäßig durchflogen. Windkraftanlagen gefährden diese Zugvögel und andere seltene Vogelarten, die in diesem Gebiet ihre Brutstätten und ihr Revier haben.
  7. Eine angemessene Einbeziehung der betroffenen Bürger in den Dorfschaften der Gemeinde Stockelsdorf in die Entscheidung über die Windenergiegebiete hat nicht stattgefunden.

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