Unser Bürgerbegehren

Unten in diesem Beitrag finden Sie Hintergründe zu unserem Bürgerbegehren und die Begründung.

Hier finden Sie unser Bürgerbegehren zum herunterladen.

DOWNLOAD: Bürgerbegehren Stockelsdorf Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck

DOWNLOAD: Bürgerbegehren Stockelsdorf Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin

Es gibt je ein Bürgerbegehren für die Flächen
a) Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck
b) Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin

Wenn Sie uns mit Ihrer Unterschrift unterstützen wollen und uns nicht an Samstagen auf Wochenmärkten oder vor Famila, Rewe, Netto, Penny, Aldi antreffen, haben Sie zwei Möglichkeiten.

1. Wir kommen zu Ihnen und holen uns Ihre Unterschrift ab.

2. Sie drucken beide Dokumente nach dem Download doppelseitig mit Vorder- und Rückseite aus und schicken es uns zu an:
Horizont
c/o Klaus-Olaf Zehle
Curauer Dorfstraße 39
23617 Stockelsdorf

Rahmenbedingung der Bürgerbegehren:            

Wir starten zwei parallele Bürgerbegehren, eines für die Fläche zwischen Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin, das andere für die Fläche zwischen Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck

Wir wollen und wir als Bürger der Gemeinde können gemeinsam die Beschlüsse des Gemeinderats, weitere Windenergieflächen in Eigenregie zu planen, aufheben.

Wir brauchen dafür im ersten Schritt in jedem der beiden Bürgerbegehren ca. 2.100 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde Stockelsdorf, das entspricht 15% der Wahlberechtigten.

Im zweiten Schritt wird es dann einen Bürgerentscheid geben, bei dem ca. 4.200 wahlberechtigte Bürger der Gemeinde in die Abstimmungslokale gehen und Ihre Stimme abgeben und die einfache Mehrheit der Stimmen unser Vorhaben unterstützt.

Wenn wir unser Ziel erreichen wollen und
viele Menschen das unterstützen, werden wir es schaffen.

Begründung

Wir begründen unsere Bürgerbegehren wie folgt.

  1. Die Gemeinde Stockelsdorf ist mit dem bestehenden Windpark Obernwohlde mit 20 Windkraftanlagen, dem Windpark zwischen Tankenrade und Cashagen mit 6 Windkraftanlagen, dem im Bau befindlichen Windpark mit 4 Windkraftanlagen im Windpark Rohlsdorf bei Malkendorf, dem ausgewiesenen Vorranggebiet PR3 OHS 081 südlich von Curau, östlich von Dissau mit bereits beantragten 2 Windkraft-anlagen, der 1 Windkraftanlage am Krumbecker Hof, der 380 KV Ostküstenleitung und Elbe-Lübeck Leitung mit mehr als 44 Masten mit einer Höhe von ca. 60 m auf Gemeindegebiet und dem neuen 14 ha abdeckenden Umspannwerk Lübeck-West bei Pohnsdorf bereits jetzt stark belastet und erbringt bereits jetzt in Bezug auf die durch das Land Schleswig-Holstein zu erbringenden Anteile bis 2027 einen ausreichenden Flächenbeitrag im Sinne der Landesziele und damit wichtigen Beitrag zur Energiewende.

„Diese erheblichen Belastungen beeinträchtigen sowohl das Schutzgut Menschen und dessen Bedürfnis nach einem gesunden Wohnumfeld und nach Erholung in der Landschaft als auch das Schutzgut Landschaft mit der vertiefenden Betrachtung des Landschaftsbildes.“*

  1. Der Aufstellungsbeschluss öffnet die Tür zu einer weiteren Bebauung mit Windkraftanlagen und würde den Charakter unserer Orte erneut wesentlich verändern.
  2. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausweisung weiterer Windenergieflächen besteht nicht. Die Planung sollte allein dem Land überlassen bleiben.
  3. Der Ort Dissau grenzt auf der Westseite direkt an den bestehenden Windpark Obernwohlde. Ein weiterer Windpark auf der Ostseite würde die Bewohner, die bereits jetzt durch den Schattenwurf und Lärm des bestehenden Windparks belastet sind, unverhältnismäßig belasten.
  4. Die Orte Krumbeck und Obernwohlde grenzen auf der Nord- bzw. Westseite direkt an den bestehenden Windpark Obernwohlde. Ein weiterer Windpark auf der Ost- bzw. Südseite würde die Bewohner, die bereits jetzt durch den Schattenwurf und Lärm des bestehenden Windparks belastet sind, unverhältnismäßig belasten.
  5. Der Ort Krumbeck ist bereits jetzt durch Lärm der naheliegenden Autobahn stark belastet, eine weitere Belastung ist für die Bürger nicht zumutbar.
  6. Das geplante Windenergiegebiet liegt auf wichtigen Routen von Zugvögeln und wird von diesen regelmäßig durchflogen. Windkraftanlagen gefährden diese Zugvögel und andere seltene Vogelarten, die in diesem Gebiet ihre Brutstätten und ihr Revier haben.
  7. Eine angemessene Einbeziehung der betroffenen Bürger in den Dorfschaften der Gemeinde Stockelsdorf in die Entscheidung über die Windenergiegebiete hat nicht stattgefunden.

Gemeinderatssitzung 10.02.2025 – Einwohnerfragen- kommentierte Stellungnahme der Gemeinde

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 10.02.2025 haben wir für die Einwohnerfragestunde eine Stunde vor der Sitzung weitere Fragen eingereicht. Die Fragen zur Einwohnerfragestunde am 10.02.2025 finden Sie hier.

Diese Fragen konnten aufgrund der kurzen Vorlaufzeit nicht sofort beantwortet werden. Die Beantwortung erfolgt jetzt schriftlich bis spätetestens zur nächsten Sitzung am 31.03.2025. Seitens der Bürger besteht natürlich die Erwartung, dass die Beantwortung zeitnah erfolgt.

Drei Fragen wurden  von Bürgern gestellt, eine davon zur Aussage, der Gemeinde, dass die Planungen der Gemeinde nicht aus Profitstreben erfolgen, die zweite Frage sollte den Gemeinderatsmitgliedern noch einmal die Umzingelungswirkung und Lärmbelastung  in der Gemeinde Krumbeck deutlich machen und die dritte Frage beschäftigte sich mit den Gefahren für den Artenschutz. Die mündlichen Antworten waren aus Sicht der Fragenden unbefriedigend.

Die Aufstellungsbeschlüsse für die beiden Gebiete sind erwartungsgemäß gefasst worden. Vor der Abstimmung haben aber zwei Gemeindevertreter wegen Befangenheit den Raum verlassen. Mindestens einer der beiden war auch in Sitzung des Bauausschusses dabei. Dieses veränderte Verhalten führen wir zurück auf Frage 6c) unserer Fragenliste. Hier nochmal der Wortlaut der Frage: „Können Sie definitiv ausschließen, dass Einzelpersonen von den jetzigen und zukünftigen Entscheidungen zum Windkraftausbau finanzielle oder sonstige Vorteile erlangen.“

Am 03.02.2025 veröffentlichte die Gemeinde eine

Stellungnahme zur Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel im Kontext des Windkraftausbaus 

Link

Diese Stellungnahme wirft neue Fragen auf, die wir am 10.02. in der  Einwohnerfragestunde der  Gemeinderatssitzung stellen wollen.

Allein das Bild auf der Stellungnahme verniedlicht die Planungen wie der Größenvergleich zeigt. Die dort abgebildetet Windräder entsprechen der Generation von 2010.  Die derzeit im Windpark Obernwohlde stehenden Windräder sind bereits 30 m höher und aktuelle Windräder sind doppelt so hoch. Und genau letztere können wir erwarten,  wenn weitere Windkraftanlagen in Stockelsdorf gebaut werden.

Bauausschuss 28.01.2025 – Fragenliste der Initiative- Antwort der Gemeinde

Bauausschuss entscheidet einstimmig für die Aufstellungsbeschlüsse

Am 28.01.2025 waren über 30 Personen unserer Initiative vor Ort in Stockelsdorf in der Sitzung des Bauausschusses präsent.

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde  hat der Leiter der Bauamts, Herr Ohm, fast alle 23 Fragen der Initiative, beantwortet. Die Fragen wurden der Gemeinde bereits gestern überstellt. Sie finden die versendeten Fragen für die Einwohnerfragestunde der Bauausschusssitzung der Gemeinde Stockelsdorf am 28.01.2025 über den hinterlegten Link.

Die Antwort der Gemeinde bekam die Initiative am 04.02.25 zugesendet. Sie ist hier downloadbar.

Die Gemeinde ist auf die  Bedenken der Initiative nicht eingegangen und verweist auf rechtliche Rahmenbedingungen, die vom Land und Bund vorgegeben sind. Die Gemeinde zieht sich auf die Position zurück, dass sie durch Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel „schlimmeres“ verhindern will.

Zwar betonte der Amtsleiter, dass die Gemeinde nicht von finanziellen Interessen geleitet wurde, dieses wurde aber direkt vor der Abstimmung noch einmal von Helmut Neu, dem Fraktionsvorsitzenden der UWG konterkariert, als er in seiner kurzen Ansprache betonte, das es vor allem um die Windrendite für die Gemeinde und Bürger, die sich beteiligen wollen, gehe.

Zumal hohe Pachterträge für die Besitzer der Flächen erzielbar sind. Hier ein Link zum Beitrag über die Pachterträg.e

Der Bauauschuss hat die beiden Aufstellungsbeschlüsse einstimmig entschieden.

Natürlich sind die Mitglieder der Initiative enttäuscht, dass die Gemeinde die Betroffenheit und die Interessen der Bürger der Dorfschaften nicht berücksichtigt und bewusst Nachteile für die Menschen und die Landschaft in Kauf nimmt.

Die Erwartungshaltung war, dass einzelne Mitglieder des Bauausschusses ins Nachdenken gekommen wären und die Entscheidung noch einmal vertagt hätten, um in den Dialog mit den betroffenen Bürgern zu gehen, bevor ein Aufstellungsbeschluss entschieden wird. Zumal in den Dorfschaften bisher noch keine Dorfschaftsversammlungen stattgefunden haben, um die Planung vorzustellen.

Die Lübecker Nachrichten haben über die Veranstaltung berichtet.
Link

Newsmeldung bei HL-Live

Nachfolgend der Text der E-Mail, die am 27.01.2025 mittags an die Bürgermeisterin, den Bürgervorsteher und den Amtsleiter des Bauamts zugesendet wurde. Die Mail ging in Kopie auch an die Dorfvorsteher und einen Pressevertreter.

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Samtleben, sehr geehrter Herr Bürgervorsteher Beckmann, sehr geehrter Herr Ohm,

 

„Ich vertrete eine Gruppe von über 60 Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde Stockelsdorf, die das Ziel haben, die Planung der Gemeinde zu verhindern, weitere Flächen auf Gemeindegebiet für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen und auf diesem Weg zu Lasten der Gesundheit der Bürger der Gemeinde und zu Lasten der Landschaft zu handeln, um mögliche finanzielle Vorteile für die Gemeinde zu erlangen.

Um Ihnen in der Einwohnerfrage doppelte Fragen zu ersparen, haben wir innerhalb der Initiative unsere Fragen abgestimmt. Einzelne Wiederholungen, die stark die persönliche Betroffenheit der Bürger und Bürgerinnen ausdrücken, sind trotzdem vorhanden.

Wir senden Ihnen diese Fragen im Vorhinein zu, damit Sie Gelegenheit haben, sich vorzubereiten.  (siehe Anlage)

Wir bitten bereits jetzt darum, diese Fragen und die Antworten ins Protokoll aufzunehmen.“